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   FG Niedersachsen, 15.06.2017 - 10 K 115/15, 10 K 116/15   

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https://dejure.org/2017,71808
FG Niedersachsen, 15.06.2017 - 10 K 115/15, 10 K 116/15 (https://dejure.org/2017,71808)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.06.2017 - 10 K 115/15, 10 K 116/15 (https://dejure.org/2017,71808)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Juni 2017 - 10 K 115/15, 10 K 116/15 (https://dejure.org/2017,71808)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Steuerrechtliche Anerkennug eines Gewinnabführungsvertrags einer Gesellschaft als Steuerschuldnerin mit der Holding GmbH als Alleingesellschafterin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BeurkG § 44a Abs. 2
    Steuerrechtliche Anerkennug eines Gewinnabführungsvertrags einer Gesellschaft als Steuerschuldnerin mit der Holding GmbH als Alleingesellschafterin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.01.2013 - I R 1/12

    Mindestdauer des Gewinnabführungsvertrages zur Begründung einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.06.2017 - 10 K 115/15
    Dem Anwendungsbereich des § 44a Abs. 2 BeurkG unterliegen auch solche Schreibfehler sowie Auslassungen/Unvollständigkeiten, die versehentlich erfolgt sind und sich aus dem Gesamtzusammenhang der Beurkundung ergeben, wobei diese Umstände grundsätzlich auch außerhalb der Urkunde liegen können (vgl. BFH Urteil vom 23. Januar 2013 I R 1/12 BFH/NV 2013, 989 [BFH 23.01.2013 - I R 1/12] m.w.N.).

    Die Entstehungsgeschichte und die Vorstellungen der am Vertragsschluss beteiligten Personen können bei der Vertragsauslegung indes nicht berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteile vom 23. Januar 2013 I R 1/12 , a.a.O. und vom 28. November 2007 I R 94/06 BFH/NV 2008, 1270 [BFH 28.11.2007 - I R 94/06] , BFH-Beschluss vom 2. November 2010 I B 71/10 , BFH/NV 2011, 849).

    cc) Der BFH hat die insbesondere in der Literatur diskutierte Rückwirkung einer auf § 44a Abs. 2 BeurkG gestützten Berichtigung im Urteil vom 23. Januar 2013, a.a.O., ausdrücklich offengelassen, weil im zu entscheidenden Fall bereits keine offenbare Unrichtigkeit im Sinne der Vorschrift gegeben war.

    Gerade ein solches Wahlrecht muss nach der Rechtsprechung des BFH aber ausgeschlossen sein (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 2013, I R 1/12 , a.a.O.).

  • BFH, 28.11.2007 - I R 94/06

    Mindestdauer des Gewinnabführungsvertrages zur Begründung einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.06.2017 - 10 K 115/15
    Die Entstehungsgeschichte und die Vorstellungen der am Vertragsschluss beteiligten Personen können bei der Vertragsauslegung indes nicht berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteile vom 23. Januar 2013 I R 1/12 , a.a.O. und vom 28. November 2007 I R 94/06 BFH/NV 2008, 1270 [BFH 28.11.2007 - I R 94/06] , BFH-Beschluss vom 2. November 2010 I B 71/10 , BFH/NV 2011, 849).

    Dies gilt nach den Gründen des BFH-Urteils vom 28. November 2007 (a.a.O.), jedenfalls wenn durch eine Auslegung unter Heranziehung von Umständen außerhalb des Vertrages Interessen außenstehender Dritter beeinträchtigt werden könnten, wie er dies bei einer Kündigungsklausel angenommen hat.

  • FG Baden-Württemberg, 12.12.2011 - 6 K 3103/09

    Rückwirkende notarielle Berichtigung der Laufzeit eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.06.2017 - 10 K 115/15
    In der Vorinstanz zu diesem Revisionsverfahren hatte das FG Baden Württemberg jedenfalls einer Korrektur der Mindestlaufzeit zu einem Zeitpunkt, in dem die Mindestlaufzeit bereits abgelaufen war, die steuerliche Anerkennung versagt ( Urteil vom 12. Dezember 2011, 6 K 3103/09 , EFG 2012, 656 ).
  • BFH, 02.11.2010 - I B 71/10

    Auslegung von Ergebnisabführungsverträgen - Vertrauensschutz bei Gesetzesänderung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.06.2017 - 10 K 115/15
    Die Entstehungsgeschichte und die Vorstellungen der am Vertragsschluss beteiligten Personen können bei der Vertragsauslegung indes nicht berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteile vom 23. Januar 2013 I R 1/12 , a.a.O. und vom 28. November 2007 I R 94/06 BFH/NV 2008, 1270 [BFH 28.11.2007 - I R 94/06] , BFH-Beschluss vom 2. November 2010 I B 71/10 , BFH/NV 2011, 849).
  • BFH, 13.07.2022 - I R 42/18

    Auslegung eines Gewinnabführungsvertrags - Zur Frage der steuerlichen Rückwirkung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 15.06.2017 - 10 K 115/15, 10 K 116/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) hat die Klage mit Urteil vom 15.06.2017 - 10 K 115/15 und 10 K 116/15 als unbegründet abgewiesen.

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